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Muster 20.4: Übernahme des Inkasso

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 20.4: Übernahme des Inkasso

Muster 20.4: Übernahme des Inkasso

  • Musterdokument öffnen
1. Der Handelsvertreter ist zum Inkasso berechtigt und auf Weisung des Unternehmers verpflichtet.
2. Zahlungsziele, Ratenzahlungen und sonstige Zahlungserleichterungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Unternehmers.
3. Der Handelsvertreter verwahrt eingezogene Gelder treuhänderisch für den Unternehmer. Insbesondere hält er diese Gelder von seinem eigenen Vermögen getrennt und zahlt sie auf das Konto _________________________ bei der _________________________ (Sonderkonto) ein. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Handelsvertreter an diesen Geldern nicht zu.
4. Vereinnahmte Gelder wird der Handelsvertreter jeweils bis zum 15. eines jeden Monats für den Vormonat abrechnen und sogleich an den Unternehmer überweisen.
5. Für Übernahme und Durchführung des Inkasso steht dem Handelsvertreter eine Inkassoprovision zu. Sie beträgt _________________________ % der eingezogenen Gelder zzgl. Umsatzsteuer, sofern der Handelsvertreter umsatzsteuerpflichtig ist. Ansprüche auf Inkassoprovision werden fällig und sind abzurechnen nach den Bestimmungen für allgemeine Provisionsansprüche, § 6 (vgl. Rdn 67).
6. Diese Vereinbarung zur Inkassoübernahme kann beiderseits – unabhängig von einer Beendigung des Handelsvertretervertrages – mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Spätestens nach Beendigung dieser Inkassovereinbarung sind die eingezogenen Gelder unverzüglich abzurechnen und an den Unternehmer zu zahlen.

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