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Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale)

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Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

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An

Rechtsschutzversicherung

_________________________

Ihr Versicherungsnehmer _________________________

Versicherungsnummer _________________________

Wir haben die Ehefrau Ihres Versicherungsnehmers _________________________ in einer erbrechtlichen Angelegenheit erstmalig beraten. Der Beratung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ihre Versicherungsnehmerin bildet zusammen mit ihrer Mutter und einem Geschwister eine Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Vater. Die Erbengemeinschaft besteht seit _________________________. Der Vater ist am _________________________ verstorben. Die nichteheliche Tochter des Erblassers, Frau _________________________, begehrt nunmehr gegenüber der Erbengemeinschaft die Auszahlung eines Pflichtteilsanspruchs.

Das Beratungsgespräch erfolgt im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erfüllung der Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten sowie die damit verbundenen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nach § 2314 BGB. Des Weiteren erfolgte die Beratung dahin gehend, dass die Pflichtteilsberechtigte sich lebzeitige Zuwendungen auf den Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen muss.

Die insoweit angefallenen Kosten, die im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs lagen, bitten wir auf das unten angegebene Konto unter Nennung des Geschäftszeichens zu begleichen. Da Ihre Versicherungsnehmerin eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächsverlaufs wünschte, ist eine Porto- und Auslagenpauschale angefallen.

(Rechtsanwalt)

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