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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 763 BGB ... / C. Staatliche Genehmigung.

Prof. Dr. Eckart Brödermann
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Rn 13

Die zur Erzielung der Verbindlichkeit erforderliche Genehmigung erteilt die nach Landesrecht hierfür zuständige Landesbehörde (vgl zB § 1 I Rennwett- und LotterieG vom 8.4.22, RGBl I 22, 335, 393; BayVGH BayVBl 05, 241, 245 [BVerfG 31.03.2004 - 1 BvR 356/04]). Die Genehmigung gilt grds allein auf dem Gebiet des genehmigenden Bundeslandes, die Anerkennung durch andere Länder kann aber erreicht werden (vgl Horn NJW 04, 2047, 2049). Divergenzen zwischen den Bundesländern bzgl der Genehmigungsfähigkeit von Online-Glücksspiel sind an Art 56 AEUV und der Rspr des EuGH zur Verhältnismäßigkeit zu messen, EuGH 12.6.14 – C-156/13 = ECLI:EU:C:2014:1756.

 

Rn 14

Die Genehmigung eines anderen Mitgliedstaates der EU reicht nicht aus (EuGH NVwZ-RR 13, 959 [OVG Niedersachsen 15.08.2013 - 7 ME 62/13] Rz 41). Jeder Mitgliedstaat kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung (Art 62, 52 AEUV) und des Allgemeinwohlinteresses eigene Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zum Schutz der Spieler und der Sozialordnung erlassen (EuGH NJW 04, 139 Gambelli; NJW 09, 3221 Bwin (Betrugsprävention, EuZW 11, 674 [EuGH 30.06.2011 - Rs. C-212/08] Zeturf: auch durch Zulassung eines Monopols) u EuZW 10, 593 [EuGH 03.06.2010 - Rs. C-258/08] Ladbrokes (Suchtprävention) BGH GRUR 12, 193, 196 ff [BGH 28.09.2011 - I ZR 92/09] (zum GlüStV aF); NJW 02, 2175, 2176 [BGH 14.03.2002 - I ZR 279/99] u Z 158, 343, 351); die Maßnahmen müssen jedoch kohärent sein (EuGH NJW 04, 139 Gambelli; BeckEuRS 10, 526212 [C-316/07 Stoß]; NVwZ 10, 1422 [EuGH 08.09.2010 - Rs. C-46/08] Carmen Media). Daher bedürfen über das Internet veranstaltete ausländische Glücksspiele und Wetten (eingehend Bahr Rz 712 ff) sowie deren Bewerbung einer Erlaubnis auch in Deutschland, zumindest, wenn sie für den deutschen Markt konzipiert sind (BGHZ...

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