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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882b ZPO – Inh ... / A. Normzweck.

Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani
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Rn 1

§ 882b regelt neben der Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882h) sowie der Legaldefinition und dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses die drei Vollstreckungsverfahren, die eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zur Folge haben. Das Verzeichnis dient dem Schutz der Allgemeinheit vor zahlungsunfähigen und zahlungsunwilligen Schuldnern und dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs, für den gewährleistet sein muss, dass er die Kreditwürdigkeit seiner Geschäftspartner rechtzeitig und mit vertretbarem Aufwand überprüfen kann.

 

Rn 2

Die Eintragung hat für einige Berufsgruppen schwerwiegende Folgen. Die Eintragung eines Rechtsanwalts begründet die widerlegliche gesetzliche Vermutung, dass dieser in Vermögensverfall geraten ist (§ 14 II Nr 7 Hs 2 BRAO, vgl BGH ZInsO 18, 1366, Rz 14; 4.5.21 – AnwZ (Brfg) 5/21, Rz 6 ff; 30.1.17 – AnwZ (Brfg) 61/16; AGH NDS 25.6.18 – AGH 18/17 (II 16/1); AGH NRW 19.1.18 – 1 AGH 31/17; AGH BaWü 24.3.17 – AGH 10/2016 II; AGH NDS 26.4.19 – AGH 27/18 (II 22/20); BayAGH 11.3.19 – I-5–23/18; AGH NRW ZAP EN 19, Nr 609; 11.9.20 – 1 AGH 44/19, Rz 36 ff, 1 AGH 45/19, Rz 39 ff; 19.2.21 – 1 AGH 29/20, Rz 14; 23.4.21 – 1 AGH 37/20, Rz 35; 23.4.21 – 1 AGH 41/20, Rz 16; AGH Hamm 18.11.22 – 1 AGH 22/22, Rz 73; 25.8.23 – 1 AGH 4/23 Rz 29; BGH 23.5.23 – AnwZ (Brfg) 12/24; 4.9.23 – AnwZ (Brfg) 23/23 Rz 9; 27.9.23 – AnwZ (Brfg) 18/23 Rz 4; 3.1.24 – IX ZR 86/23 Rz 4; uvm). Ratio dahinter ist der Schutz der Interessen der Rechtssuchenden, insb beim Umgang des RA mit Fremdgeldern (AGH NRW 12.7.19 – 1 AGH 12/19, Rz 23). Die Widerlegungsvoraussetzungen sind hoch, die Gefährdung ist im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen zu verneinen (BGH ZInsO 19, 1795, Rz 18). Relevanter Zeitpunkt...

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