Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 568 ZPO – Orig ... / D. Rechtsmittel (S 3).

Ilse Lohmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn 4

Auf die erfolgte oder unterbliebene Übertragung auf die Kammer kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden. Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs liegt darin keine Verkürzung des Rechtsschutzes, weil jedenfalls über die Rechtsbeschwerde der zuständige Senat des BGH als Kollegialgericht entscheide (BTDrs 14/4722, 111). Wenn der Einzelrichter von einer Übertragung an die Kammer absieht und allein entscheidet, zugleich aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rspr (hierzu BGH WM 12, 140 Rz 9) die Rechtsbeschwerde zulässt (§ 574 III 1, II Nr 1), liegt darin nach st Rspr des BGH jedoch ein von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen den gesetzlichen Richter (Art 101 I 2 GG; vgl BGHZ 154, 200, 202 ff = NJW 03, 1254; BGHZ 156, 320, 322 = NJW 04, 856; BGH NJW-RR 19, 381 Rz 6; WM 19, 1461 Rz 5; NJW-RR 22, 570 Rz 5; WuM 24, 216 Rz 6). Dies gilt auch dann, wenn der Einzelrichter der Rspr der Kammer folgt, die auf Anfrage mitgeteilt hat, sie werde an ihrer Rspr festhalten (BGH NJW 04, 223). Der Verstoß gegen Art 101 I 2 GG ändert nichts an der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassungsentscheidung (§ 574 III 2) und lässt diese auch nicht unwirksam werden. Er hat jedoch zur Folge, dass der angefochtene Beschl auch dann, wenn der Verstoß nicht gerügt worden ist, aufgehoben und an das Beschwerdegericht (den Einzelrichter, BGH NJW-RR 03, 936; WM 15, 1427 Rz 7) zurückverwiesen wird. Hält der Einzelrichter die Sache nach wie vor für grds, muss er sie auf die Kammer übertragen (BGH NJW-RR 03, 936; WuM 08, 159 Rz 5). Nur die vollbesetzte Kammer darf also die Rechtsbeschwerde zulassen. Entscheidet die Kammer über die sofortige Beschwerde, ohne dass der Einzelrichter die Sache übertragen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    312
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    261
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    257
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    201
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    196
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    168
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    160
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    130
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    114
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    113
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    107
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    105
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    104
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    103
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    100
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    97
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    97
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    96
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    94
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    91
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren