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VGH Baden-Württemberg Urteil vom 29.04.1982 - IV 1759/79

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schaden beim Bediensteten. Rückgriffshaftung „schadengeneigte Tätigkeit”. Verzugszinsen. Schadensersatzes

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zum Rückgriffsanspruch des Dienstherrn wegen mittelbarer Schädigung im nicht hoheitlichen Bereich (hier: Verletzung der Pflicht eines beamteten Arztes, die Einstellungen eines Betatrons zu überwachen).

2. Zum Begriff der „schadengeneigten Tätigkeit” (im Anschluß an die Rechtsprechung insbesondere des BAG).

3. Der Dienstherr hat in Ansehung des Schadensersatzanspruches gegen den schuldhaft pflichtwidrig handelnden Beamten keinen Anspruch auf Verzugszinsen wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Schadensersatzes entsprechend den §§ 284, 288 BGB.

 

Normenkette

LBG § 96; BBG § 78

 

Verfahrensgang

VG Karlsruhe (Urteil vom 06.06.1979; Aktenzeichen VII 3009/77)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers und die Anschlußberufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 1979 – VII 3009/77 – werden zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der 1939 geborene Kläger, der am … die Approbation als Arzt erhielt, war seit 1.11.1968 in der Universitäts-Strahlenklinik … tätig. Seit 1.1.1969 stand er als Wissenschaftlicher Assistent im Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Land Baden-Württemberg. Er legte an der Universitäts-Strahlenklinik die Ausbildung als Facharzt für Radiologie ab, wobei er seit Anfang 1972 als Assistenzarzt in der Betatron-Abteilung der Universitäts-Strahlenklinik beschäftigt war; er erwarb am 10.1.1973 die Facharztanerkennung. Mit Wirkung vom 1.1.1973 wurde er an die Universität Kiel versetzt.

Der Leiter der Betatron-Abteilung, Professor … hatte unter dem 21.4.1970 eine „Dienstanweisung für Assistenzärzt...

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