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Thüringer OLG Beschluss vom 22.05.2017 - 1 SchH 2/17

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Nachgehend

BGH (Beschluss vom 09.05.2018; Aktenzeichen I ZB 53/17)

 

Tenor

Es wird festgestellt, dass ein schiedsrichterliches Verfahren vor dem Verbandsgericht des D-S-Clubs betreffend den Gegenstand des vor dem Landgericht Gera unter dem Geschäftszeichen 4 O 982/16 anhängigen Rechtsstreits zulässig ist.-

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Gebührenstreitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Antragsteller ist als Skatdachverband Veranstalter u.a. der Deutschen Mannschaftsmeisterschaften im Skat. Der Antragsgegner, ein Skatclub, nahm an der vom Antragsteller veranstalteten Deutschen Mannschaftsmeisterschaft 2014 in M teil und wurde dort - wie er meint zu Unrecht - nicht zum Deutschen Mannschaftsmeister 2014 erklärt. Daraus leitet der Antragsgegner vermögensrechtlich und nichtvermögensrechtliche Ansprüche her, die er mit einer im Jahre 2016 vor dem Landgericht Gera erhobenen Klage gegen den Antragsteller gerichtlich verfolgt. In der Klagebegründung, auf die Bezug genommen wird (siehe Anlage zur Antragsschrift), macht er geltend, der Antragsteller habe als Veranstalter gegen Rechtsvorschriften der Internationalen Skatordnung (ISkO), der Skatwettspielordnung (SkWO), der eigenen Spielordnung und seine Allgemeinen Hinweise zur Durchführung der Meisterschaft verstoßen.

Der Antragsteller ist der Auffassung, der Klageweg zu den Zivilgerichten sei jedenfalls derzeit nicht eröffnet, weil die Satzung des Antragstellers für Streitigkeiten der beim Landgericht Gera anhängig gemachten Art die Zuständigkeit des Verbandsgerichts des Antragstellers begründe. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antragsschrift vom 15.03.2017 (Bl. 5 f. d.A.) verwiesen.

Der Antragsteller beantragt, gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO festzustellen, dass ein schiedsrichterliches Verfahren ...

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BGH I ZB 53/17
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  Leitsatz (amtlich) a) Bei ständigen Schiedsgerichten kommt es für die Anwendbarkeit des § 1032 Abs. 2 ZPO nicht auf die Bildung des Schiedsgerichts an, sondern darauf, ob sich das Schiedsgericht bereits mit der Sache befasst hat. b) Ein Antrag nach § ...

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