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SG Kiel Beschluss vom 04.01.2016 - S 21 SF 167/14 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Rechtsanwaltsvergütung. Berücksichtigung des anwaltlichen Haftungsrisikos. Weiterentwicklung des Kieler Kostenkästchens ab 2016. Vergleich mit einem nach Gegenstandswert abzurechnenden Verfahren. Bedeutung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens für den Auftraggeber im Vergleich zum Hauptsacheverfahren

Leitsatz (amtlich)

Zur Weiterentwicklung des Kieler Kostenkästchens ab 2016.

Das anwaltliche Haftungsrisiko ist bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen.

Zur Beurteilung des anwaltlichen Haftungsrisikos ist ein Vergleich der Höhe der anwaltlichen Vergütung mit einem nach Gegenstandswert abzurechnenden Verfahren durchzuführen.

Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erreicht für den Auftraggeber nicht die Bedeutung eines Hauptsacheverfahrens.

Tenor

Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts Kiel in dem Verfahren S 31 AS 231/14 ER vom 25.06.2014 wird geändert.

Die aus der Staatskasse zu gewährende anwaltliche Vergütung wird auf 487,90 € festgesetzt.

Gründe

I.

Der Erinnerungsführer hatte in dem Verfahren … und eine weitere Person (Antragstellerinnen) ./. Jobcenter … (Antragsgegner) am 13.06.2014 wegen der vorläufigen Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für EU-Ausländer für die Zeit vom 13.06.2014 bis zum 30.11.2014 in Höhe von durchschnittlich monatlich etwas unter 500,-- € beim Sozialgericht Kiel einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und Prozesskostenhilfe beantragt. Mit Beschluss der für die Hauptsache zuständigen Kammer wurde Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt. Das Verfahren endete durch den Antrag stattgebenden Beschluss.

Die anwaltliche Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV-RVG) wurde wie folgt bean...

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