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SG Dortmund Urteil vom 23.07.2002 - S 26 KA 274/00

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nicht rechtskräftig

Orientierungssatz

1. Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die überwiegend bzw ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind, haben in den Jahren 1993 bis 1998 grundsätzlich Anspruch auf Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungspflichtigen Leistungen des Kap G Abschn IV EBM-Ä mit einem Punktwert von 10 Pf (vgl BSG vom 26.1.2000 - B 6 KA 4/99 R = SozR 3-2500 § 85 Nr 35 und BSG vom 12.9.2001 - B 6 KA 58/00 R = SozR 3-2500 § 85 Nr 41). Wird dieser Punktwert unter Anwendung der jeweiligen HVM-Regelungen rechnerisch nicht erreicht, ist die Kassenärztliche Vereinigung im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs 1 GG sowie auf der Grundlage ihres Sicherstellungsauftrages ( § 75 Abs 1 SGB 5 ) grundsätzlich verpflichtet, den Punktwert auf 10 Pf zu stützen (vgl BSG vom 12.9.2001 - B 6 KA 58/00 R aaO).

2. Es widerspricht Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck des § 85 Abs 4a S 1 Halbs 2 SGB 5 iVm § 85 Abs 4 S 4 SGB 5 , wenn sich ein Bewertungsausschuss für die Umsatz- und Ertragsentwicklung der psychotherapeutischen Leistungserbringer generell auf das Jahr 1998 bezieht.

3. Probatorische Sitzungen sind in die Punktwertstützung nicht einzubeziehen.

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.01.2004; Aktenzeichen B 6 KA 52/03 R)

BSG (Urteil vom 28.01.2004; Aktenzeichen B 6 KA 53/03 R)

LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 09.04.2003; Aktenzeichen L 11 KA 133/02)

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Honorarbescheides vom 26.07.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2000 verurteilt, über die Höhe der vertragspsychotherapeutischen Vergütung des Klägers im Quartal 1/00 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Sprungrevision wird zugelassen.

Tatb...

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BSG B 6 KA 52/03 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Bewertungsausschuss. Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16.2.2000. Festlegung. angemessene Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten. Bescheidungsurteil nach § 131 Abs 3 ...

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