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Saarländisches OLG Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07-2

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Festgeldanlage auf den Namen eines minderjährigen Kindes

 

Leitsatz (amtlich)

Legt ein Elternteil - als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelnd - einen Geldbetrag in der Form einer Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, so steht dem Kind als nomineller Inhaber des Kontos die Forderung im Regelfall auch materiell-rechtlich zu.

 

Normenkette

BGB § 816 Abs. 1, § 328 Abs. 1, § 1629 Abs. 2 S. 1, § 1795 Abs. 2, § 181

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 23.11.2006; Aktenzeichen 9 O 111/06)

 

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des LG Saarbrücken vom 23.11.2006 - 9 O 111/06 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, soweit nicht schon im Beschluss des Senats vom 30.4.2007 über die Kosten des Berufungsverfahrens entschieden worden ist.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren bis zur Rücknahme der Berufung gegen die Drittwiderbeklagte wird auf 51.725,70 EUR und für das nachfolgende Verfahren auf 25.862,85 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die 1984 geborene Klägerin den Beklagten, ihren Vater, auf Zahlung eines Geldbetrags in Anspruch, den der Beklagte in einer auf den Namen der Klägerin lautenden Festgeldanlage bei der D. anlegte.

Der Beklagte hat aus erster Ehe zwei Kinder, die 1972 und 1974 geboren sind. Die Ehe der Eltern der Klägerin ist seit dem Jahr 2005 rechts...

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