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OLG Zweibrücken Beschluss vom 03.05.2011 - 3 W 45/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Polizeiliche Gefahrenabwehr: Funktionelle Zuständigkeit für die Beschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung in Rheinland-Pfalz; Zur funktionellen Zuständigkeit des OLG als Beschwerdegericht in Verfahren betreffend die Wohnungsdurchsuchung nach §§ 20, 21 POG Rheinland-Pfalz

 

Leitsatz (amtlich)

Für die Entscheidung über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Wohnungsdurchsuchungsbeschluss nach § 20 ff POG Rheinland-Pfalz ist als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit das OLG als Beschwerdegericht funktionell zuständig. Dies ergibt der Gesetzgeberwille, wonach aufgrund des FGG-Reformgesetzes in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich eine Zuständigkeitsverlagerung vom LG zum OLG erfolgen sollte.

 

Normenkette

GVG § 23a Abs. 2, § 72 Abs. 1, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; PolG RP § 20 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1 Sätze 1-2; FamFG § 58 Abs. 1

 

Verfahrensgang

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler (Beschluss vom 03.03.2011)

 

Tenor

I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 3.3.2011 wird zurückgewiesen.

II. Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. ist Mitglied einer Wohngemeinschaft rechtsgerichteter junger Männer (Beteiligte zu 2. bis 4.), die seit dem 16.2.2010 das Anwesen W. in B. bewohnen. Seit März des Jahres kommt es im Umfeld der W. gehäuft zu Sachbeschädigungen an öffentlichen Gegenständen und Flächen (Straßenlaternen, Straßenschilder, öffentliche Glascontainer, Fußgängerunterführungen usw.) durch das Verkleben von Plakaten und Aufklebern mit rechtsgerichteten Inhalten und Parolen gegen Tiermord/Tierversuche. Die Entfernung der Aufkleber ist mit erhe...

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