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OLG Nürnberg Urteil vom 07.11.2022 - 8 U 2115/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

Stellen die AVB weder im Zusammenhang mit der Definition der Berufsunfähigkeit noch hinsichtlich des Nachprüfungsverfahrens auf Kenntnisse und Fähigkeiten ab, so ist es dem Versicherer nicht verwehrt, den Versicherungsnehmer auf eine solche Tätigkeit zu verweisen, die er infolge einer nach Anerkennung der Leistungspflicht vollzogenen Umschulung oder Weiterbildung ausübt (Anschluss an OLG München r+s 2016, 479 und OLG Stuttgart, BeckRS 2016, 3584; entgegen LG Nürnberg-Fürth, r+s 2018, 209). Für die Nachprüfungsentscheidung kommt es in einem solchen Fall in materieller Hinsicht nur auf die Wahrung der bisherigen Lebensstellung und die gesundheitlichen Voraussetzungen an.

 

Verfahrensgang

LG Regensburg (Urteil vom 15.06.2020; Aktenzeichen 33 O 2031/18)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 15.06.2020, Az. 33 O 2031/18, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 47.724,05 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten über Leistungen aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der seit dem 01.11.2001 bestehende Vertrag sieht im Falle einer mindestens 50%-igen Berufsunfähigkeit eine monatlich, längstens bis zum 31.10.2043 zu zahlende Rente von 767,00 EUR ...

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