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OLG Nürnberg Urteil vom 05.08.2010 - 10 UF 702/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter wegen Kindesbetreuung: Keine Verwirkung beim Zusammenleben mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Unterhaltsanspruch nach § 16151 Abs. 2 BGB ist nicht deshalb verwirkt, weil die Mutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt; § 1579 Nr. 2 BGB ist auf den Unterhaltsanspruch der Mutter nicht entsprechend anwendbar.

Die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt.

 

Normenkette

BGB §§ 1611, 16151 Abs. 2, § 1579 Nr. 2

 

Verfahrensgang

AG Straubing (Urteil vom 09.04.2010; Aktenzeichen 1 F42/09)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des AG - Familiengericht - Straubing vom 9.4.2010 abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.800 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.1.2010 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Zur Klärung der Frage, ob auf einen Unterhaltsanspruch nach § 16151 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 BGB entsprechend anwendbar ist, wird die Revision zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.800 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ansprüche aus einer Unterhaltsvereinbarung geltend.

Die Parteien haben bis Januar 2008 in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Aus dieser Beziehung ist das am 2.1.2007 geborene Kind ... hervorgegangen, das seit der Trennung der Parteien bei der Mutter wohnt.

Am 17.2.2008 schlössen die Parteien eine privatschriftliche Vereinbarung, u.a. zum "Trennungsunterhalt". Danach verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung von Unterhalt bis August 2008 i.H.v. monatlich 300 EU...

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