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OLG Naumburg Urteil vom 05.04.2024 - 7 U 49/23 (EnWG)

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Leitsatz (amtlich)

1. Ob neben der Grundvergütung auch ein Technologiebonus geschuldet ist, richtet sich nach § 8 Abs. 4 EEG 2004, wenn die Stromerzeugungseinheit (hier: ein Biogas-BHKW) bereits im Jahre 2006 in Betrieb genommen wurde, auch wenn die Nachrüstung mit einem Organic Rankine Cycle (ORC)-Modul erst im Jahr 2016 erfolgte und erst im Jahr 2018 ein zusätzliches Flex-BHKW integriert wurde, wenn das BHKW, das ORC-Modul und das Flex-BHKW nach dem hier anwendbaren § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 eine einheitliche Anlage bilden.

2. Der Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist bei einer Kombination von BHKW und ORC-Modul nur auf die mittels der in der Vorschrift als innovativ aufgeführten Technologie erzeugten Teilstrommenge zu gewähren.

 

Normenkette

EEG 2004 § 8 Abs. 4; EEG 2009 § 3 Nr. 1, § 27; KWKG § 3

 

Verfahrensgang

LG Halle (Saale) (Urteil vom 21.09.2023; Aktenzeichen 4 O 182/22)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 12.11.2024; Aktenzeichen XIII ZR 3/24)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. September 2023 verkündete Einzelrichterurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 141.641,63 Euro festgesetzt.

 

Gründe

A. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Auszahlung des restlichen Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4 EEG 2004 für den in ihrer Biogasanlage mit OCR-Modul produzierten und in...

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