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OLG Köln Beschluss vom 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

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Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

 

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 3. März 2000 in der Sicherungsverwahrung; 10 Jahre waren am 2.3.2010 vollstreckt.

Angeordnet worden ist die Sicherungsverwahrung durch Urteil des Landgerichts München II vom 21.12.1990 (Ks 36 Js 38015/89), durch das der Beschwerdeführer der beabsichtigten schweren Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden ist. Der vielfach vorbestrafte Verurteilte hatte zuvor aufgrund eines Urteils des Landgerichts Köln vom 19.01.1981 (115 Ks 91 Js 76/80) eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags (überwiegend) verbüßt. Opfer der Taten waren im ersten Fall seine geschiedene Ehefrau, in deren Wohnung er bei einem Hafturlaub Fotos entdeckte, die sie mit einem anderen Mann bei sexuellen Handlungen darstellten. Er passte seine Frau, die sich vor ihm verborgen hielt, ab, als sie in ein Taxi stieg und begann sofort in Tötungsabsicht mit einem mitgebrachten Fleischermesser auf sie einzustechen, zunächst ins Gesicht, dann in die Beine und die rechte Hand und schließlich mit voller Wucht in den Oberkörper. Die Verletzungen waren lebensgefährlich, an 2 Stellen war die Brusthöhle eröffnet, die Lunge war verletzt; trotz Herzstillstandes während einer Notoperation konnte das Leben der Frau gerettet werden.

Im zweiten Fall war das Opfer eine Bekannte, die der Verurteilte während der Haft durch eine Kontaktanzeige kennen gelernt hatte und zu der er nach seiner Entlassung gezogen war. Es kam zum Streit, bei dem er sie trat und drohte, sie wie die andere Frau niederzumetzeln. Nachdem sie flüchten und die Polizei benachrichtigen konnte, wu...

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