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OLG Köln Beschluss vom 11.10.2024 - 19 Sch 19/23

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Tenor

Der Antrag der Antragstellerinnen, nach § 1032 Abs. 2 ZPO festzustellen, dass das mit Schiedsklageschriftsatz vom 30.06.2023 (Az. 3003695/20/THY40.D1004) an die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf eingeleitete und von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf zu administrierende Schiedsverfahren der Antragsgegnerin zu 1 und der Antragsgegnerin zu 2 gegen die Antragstellerin zu 1 und die Antragstellerin zu 2 unzulässig ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf bis 65.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Antragstellerinnen beantragen die Feststellung der Unzulässigkeit eines von den Antragsgegnerinnen gegen die Antragstellerinnen bei der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf betriebenen Schiedsverfahrens.

Die Antragsgegnerinnen stellen unter anderem Lenksysteme für Kraftfahrzeuge her. Langjährige Serienlieferanten der Antragsgegnerin zu 1 für Lenkungsschnecken für die Lenksysteme sind die Antragstellerinnen.

Die Parteien sind in unterschiedlichen Konstellationen vertraglich miteinander verbunden.

Die Antragstellerin zu 2 sowie die T. VI. TS. GmbH und die T. N. VI. GmbH auf der einen und die Antragsgegnerin zu 1 auf der anderen Seite schlossen unter dem 19.12.2018/ 22.01.2019 den "Mantelvertrag Einkauf" (Anlage AKL3, Bl. 130 ff. d.A.). Für die Antragsgegnerin zu 1 unterzeichneten den Vertrag Herr TN. GU. (Head of Procurement) und Herr NX. K. (Global Commodity Manager).

In Ziffer 1.1. dieses Vertrags heißt es:

"Dieser Mantelvertrag Einkauf (nachfolgend 'VERTRAG') regelt die allgemeinen Bedingungen für Lieferungen der VERTRAGSPRODUKTE des oben bezeichneten Unternehmens und deren in Anhang II aufgeführten Konzerngesellschaften und Vertretungen (nachfolgend 'LIEFERANT' genannt) an LG...

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Leitsatz (amtlich) a) Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann konkret die Frage der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand, z.B. Ansprüche auf Stellung einer Zahlungssicherheit, betreffen. b) Die Vorschrift ...

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