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OLG Köln Beschluss vom 09.04.2010 - 4 UF 55/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterliche Sorge: Anordnung der Rückführung eigenmächtig vom Kindesvater nach Deutschland verbrachter Kinder nach Malaysia

 

Leitsatz (redaktionell)

Liegt für minderjährige Kinder eine anerkennungsfähige Entscheidung eines malaysischen Gerichts vor, mit der die Sorgerechtsübertragung auf deren in Malaysia lebende Großmutter angeordnet wurde, ist auf deren Antrag eine Rückführung der von dem Kindesvater eigenmächtig nach Deutschland verbrachter Kinder nach Malaysia anzuordnen, wo sie bis zu ihrer Verbringung nach Deutschland gelebt haben.

 

Normenkette

BGB § 1671; EGBGB Art. 21; FamFG §§ 99, 108-109

 

Verfahrensgang

AG Bonn (Beschluss vom 05.03.2010; Aktenzeichen 402 F 66/10)

 

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2) wird auf die Beschwerde der Beschwerdeführer zu 1) und 2) der Beschluss des AG - Familiengericht - Bonn vom 5.3.2010 - 402 F 66/10 - aufgehoben.

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) wird angeordnet:

Der Beschwerdegegner hat die beiden minderjährigen Kinder B. T. und F. I., beide geboren am 3.4.2007, an die Beschwerdeführerin zu 1) zum Zweck der Rückführung nach Malaysia herauszugeben.

Die Gerichtskosten beider Rechtszüge tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 

Gründe

Die zulässigen Beschwerden haben in der Sache insoweit Erfolg, als dass der Antragsgegner die aus Malaysia nach Deutschland verbrachten Kinder herauszugeben hat, allerdings nicht an das Jugendamt, den Beschwerdeführer zu 2), sondern an die Antragstellerin, die Beschwerdeführerin zu 1), die befugt ist, die Kinder nach Malaysia zurückzubringen.

Dies folgt aus den insoweit in Malaysia ergangenen und anerkennungswürdigen Gerichtsentscheidungen. Z...

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