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OLG Karlsruhe Urteil vom 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verwerflichkeit. Straßenblockade. Zur Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei Blockadeaktionen mit Versammlungscharakter ist bei der Prüfung der Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) eine Beurteilung aller für die Mittel-Zweck-Relation wesentlicher Umstände und eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht im jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, ohne dass das mit der Blockade verfolgte inhaltliche Anliegen bewertet werden darf.

2. Um die so vorgenommene Bewertung nachvollziehbar zu machen, müssen die tatsächlichen Grundlagen der im Einzelfall wesentlichen Umstände im Urteil festgestellt sein.

 

Normenkette

StGB § 240 Abs. 2; GG Art. 8, 2 Abs. 1

 

Verfahrensgang

AG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 21.11.2022; Aktenzeichen 24 Cs 450 Js 18098/22)

 

Tenor

1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 21.11.2022 mit den Feststellungen aufgehoben. Davon ausgenommen sind die Feststellungen zu den Tathandlungen und der Motivation des Angeklagten.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Freiburg zurückverwiesen.

 

Gründe

I.

Auf den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 27.7.2022 hin beraumte das Amtsgericht Freiburg Hauptverhandlung gemäß § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO an. Mit dem angefochtenen Urteil vom 21.11.2022 sprach es den Angeklagten vom Vorwurf der Nötigung in drei Fällen frei.

Nach den getroffenen Feststellungen beteiligte sich der Angeklagte am 7.2.2022, am 11.2.2022 und am 15.2.2022 an jeweils nicht angemeldeten und nicht angekündigten Straßenblockaden des Aktionsbündnisses "Aufstand Letzte Generation...

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