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OLG Hamm Beschluss vom 21.12.2018 - 26 U 172/18

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Verfahrensgang

LG Dortmund (Aktenzeichen 21 O 219/16)

 

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 28. August 2018 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit, zu den nachfolgenden Ausführungen binnen 3 Wochen Stellung zu nehmen.

 

Gründe

I. Hinsichtlich des Sachverhalts sowie der Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung sowie die Berufungsbegründung verwiesen.

II. Die Berufung ist nach übereinstimmender Überzeugung des Senats offensichtlich unbegründet. Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und bedarf zur Fortbildung des Rechts bzw. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Senats, so dass eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO gerechtfertigt ist. Insoweit gebietet auch nicht der Grundsatz eines fairen Verfahrens eine erneute Verhandlung, da es sich nicht um eine existentielle Angelegenheit für den Kläger handelt und zudem nicht ersichtlich ist, dass eine mündliche Verhandlung zu weiteren Erkenntnissen führt.

Zu Recht hat das Landgericht Ansprüche des Klägers verneint, weil sich aus der Gesamtschau eindeutige Hinweise darauf ergeben, dass der Verkehrsunfall vom 14.05.2015 nicht in der geschilderten Form stattgefunden hat, sondern manipuliert gewesen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung kann eine einverständliche Herbeiführung eines Unfalls aufgrund von Indizien festgestellt werden, die im Wege einer Gesamtschau zu überprüfen sind. Dabei geht es nicht um eine mathematisch genaue Sicherheit, es reicht vielmehr aus, wenn die vorliegenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfa...

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  Leitsatz (amtlich) 1. Zu den Indizien für eine Unfallmanipulation. 2. Kein Schadensersatz bei nicht aufgeklärten und in Abrede gestellten Vorschäden.  Normenkette BGB § 823 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1; StVG §§ 7, 18  Verfahrensgang LG Hanau ...

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