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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 04.09.2019 - 13 U 136/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Diesel-Skandal: Kein Schadenersatzanspruch wegen manipulierter Abschalteinrichtung gegen Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen

 

Leitsatz (amtlich)

Das Wissen der VW AG kann der Importeurin von Neufahrzeugen der Marke Skoda, die mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet sind, nicht ohne Weiteres zugerechnet werden.

 

Normenkette

BGB §§ 31, 823, 826; StGB § 263

 

Verfahrensgang

LG Darmstadt (Urteil vom 08.05.2018; Aktenzeichen 17 O 256/17)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8.5.2018 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.6.2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird auf 28.676,80 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen des Erwerbs eines Pkw Skoda Modell1, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet ist.

Der Kläger erwarb den Pkw von der Firma Autohaus A GmbH, einer Skoda Vertragshändlerin, zu einem Kaufpreis von 32.000,00 EUR. Herstellerin des streitgegenständlichen Pkw ist die Firma Skoda B mit Sitz in Stadt1, Tschechische Republik. Herstellerin des Dieselmotors EA 189 ist die Volkswagen AG (im Folgenden "VW AG").

Die Beklagte ist die deutsche Importeurin für Neufahrzeuge der Marke Skoda. Alleinige Gesellschafterin der Bekla...

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