Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.07.1999 - 26 W 52/99

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Verfahrensgang

LG Wiesbaden (Beschluss vom 23.02.1999; Aktenzeichen 4 T 77/99)

AG Wiesbaden (Aktenzeichen 63 M 4141/98)

 

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wird der Beschluß des Landgerichts Wiesbaden – 4. Zivilkammer – vom 23. Februar 1999 – 4 T 77/99 – abgeändert.

Der dem Schuldner pfändungsfrei zu belassende Teil seines Arbeitseinkommens wird auf 2.575,86 DM festgesetzt.

Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners zurückgewiesen.

Von den außergerichtlichen Kosten im Verfahren über die sofortige weitere Beschwerde haben die Gläubigerin 57 %, der Schuldner 43 % zu tragen; die außergerichtlichen Kosten im übrigen haben die Gläubigerin zu 65 %, der Schuldner zu 35 % zu tragen.

Hinsichtlich der Gerichtskosten der Beschwerdeverfahren hat der Schuldner die Kosten für das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde nach einem Wert von 6.998,52 DM zu tragen; die Gläubigerin hat die Kosten ihrer sofortigen Beschwerde aus einem Wert von 12.910,32 DM zu tragen.

Dem Schuldner wird ratenzahlungsfrei Prozeßkostenhilfe für das Verfahren über die weitere Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwältin …, bewilligt.

Beschwerdewert: 16.404,84 DM.

 

Tatbestand

I.

Die Gläubigerin vollstreckt gegen den Schuldner wegen rückständigen ehelichen Trennungsunterhalts und laufender monatlicher ehelicher Unterhaltsansprüche. Sie erwirkte am 8. April 1998 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, durch den Ansprüche des Schuldners aus seinem Arbeitsverhältnis beim Drittschuldner gepfändet und ihr zur Einziehung überwiesen wurden.

Wegen der Einzelheiten der Forderungen, deretwegen die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung in dieser Sache betreibt, wird auf die Aufstellung in der Anlage zum Pfändungsbeschluß, Bl. 2 ff d.A., verwiesen.

Auf Erinnerung der Gläubigerin ergänzte das...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
    3
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    3
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche: Vergemeinschaftung / 4 Die Entscheidung
    3
  • AGS 06/2022, Fragen und Lösungen / II. Gegenstandswert
    2
  • ZErb 4/2013, Kindeswohl versus Gemeinwohl – zur Sittenwi ... / 1
    2
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    2
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    1
  • § 15 Verfahren durch das Gericht / I. Zulässigkeitsprüfung
    1
  • § 2 Allgemeiner Teil / II. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
    1
  • § 2 Gläubiger und Schuldner des Pflichtteilsanspruchs / B. Pflichtteilsberechtigung
    1
  • § 2 Vergleich und Abfindung / (2) Arbeitsagentur
    1
  • § 20 Handelsvertreterrecht / 4. Der Vertragsschluss
    1
  • § 3 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträger ... / V. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatzansprüche/Kürzung der Leistungen (§§ 103, 26 SGB XII) wegen Ausschlagung/Verzicht/Verprassen u.Ä.
    1
  • § 4 Steuerrechtliche Aspekte, Geldwäsche / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen
    1
  • § 41 Strafrecht / III. Berufung
    1
  • § 8 ABC der Forderungspfändung / XIX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange
    1
  • AGS 11/2023, Erstattung der Reisekosten zum Termin trotz ... / IV. Bedeutung für die Praxis
    1
  • AGS Nr.11/2012, Anforderung an die Unterschrift unter eine anwaltliche Kostenrechnung
    1
  • Ausbildungsunterhalt: Unterhaltspflicht trotz eines Ausbildungswechsels
    1
  • Erhaltungsrücklage / 10 (Teil-)Auflösung der Rücklage
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


OLG Frankfurt am Main 26 W 61/2000
OLG Frankfurt am Main 26 W 61/2000

  Verfahrensgang LG Wiesbaden (Beschluss vom 13.04.2000; Aktenzeichen 4 T 106/2000) AG Wiesbaden (Beschluss vom 02.02.2000; Aktenzeichen 10 IK 85/99)   Tenor Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren