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OLG Düsseldorf Urteil vom 17.11.2003 - I-15 U 225/02

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Verfahrensgang

LG Kleve (Urteil vom 25.10.2002)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägers wird das am 25. Oktober 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.451,61 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.224,64 EUR seit dem 1. März 2002, aus 2.688,73 EUR seit dem 1. April 2002, aus 2688,73 EUR seit dem 1. Mai 2002, aus 3.900,00 EUR seit dem 1. Juni 2002, aus 7.283,02 EUR vom 1. Juli bis 13. November 2002 und aus 4.130,70 EUR seit dem 14. November 2002, aus 7.283,02 EUR vom 1. August bis 13. November 2002 und aus 4.130,70 EUR seit dem 14. November 2002 zu zahlen. Im übrigen werden die Klage und die im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage der Beklagten abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 15 % der Kläger und zu 85 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor eine der Parteien vor der Vollstreckung der jeweils anderen Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Tatbestand

I.

Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft, die sich mit der Beratung, Schulung, Herstellung und dem Vertrieb von Kommunikationssystemen befasst. Der Kläger ist auf der Grundlage eines zwischen den Parteien am 23. Februar 2001 abgeschlossenen Dienstvertrages seit dem 1. April 2001 als Vorstand der Beklagten zu einem jährlichen Bruttogehalt von 120.000,00 EUR, zahlbar in 12...

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