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OLG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 - II-8 UF 173/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlust des Unterhaltsanspruchs aus früherer Ehe durch Wiederheirat als ehebedingter Nachteil

 

Leitsatz (amtlich)

Ein ehebedingter Nachteil, der die Befristung des nachehelichen Unterhalts im Regelfall ausschließt (BGH v. 14.10.2009 - XII ZR 146/08), kann dem Unterhaltsberechtigten aus dem Verlust seines Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch die Wiederheirat erwachsen.

 

Normenkette

BGB §§ 313, 1571, 1578b Abs. 2

 

Verfahrensgang

AG Mülheim a.d. Ruhr (Urteil vom 12.11.2009; Aktenzeichen 22 F 660/09)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 23.11.2011; Aktenzeichen XII ZR 47/10)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des AG - Familiengerichts - Mülheim an der Ruhr vom 12.11.2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

3.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

5.Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 12 × 200 EUR = 2.400 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger nimmt die Beklagte, seine geschiedene, am 18.2.1939 geborene Ehefrau auf Abänderung seiner am 2.4.2003 durch Vergleich vor dem OLG Frankfurt im Verfahren 3 F 386/96 = 2 UF 69/02 i.H.v. 700 EUR (monatlich) titulierten Unterhaltsverpflichtung in Anspruch.

Die Parteien waren vom 21.4.1978 bis zum 9.12.1987 miteinander verheiratet. Sie lebten seit dem 11.11.1983 voneinander getrennt, weil sich der Kläger einer anderen Frau zugewandt hatte. Die Ehe blieb kinderlos. Zuvor war die Beklagte vo...

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