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OLG Düsseldorf Urteil vom 15.07.2003 - 20 U 21/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verwendung von Suchworten als Meta-Tag keine kennzeichenmäßige Benutzung einer Unternehmensbezeichnung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Verwendung des Firmenschlagworts eines Unternehmens als so genanntes Meta-Tag, also als selbst nicht sichtbar werdendes Suchwort für Suchmaschinen des Internets, durch ein anderes Unternehmen der Branche verletzt nicht das Recht an dem Unternehmenskennzeichen. Ebenso wenig liegt jedenfalls dann ein nach dem Wettbewerbsrecht unzulässiges Sichaufdrängen oder Belästigen oder eine Irreführung der Internetnutzer vor, wenn das Schlagwort – ungeachtet seiner Kennzeichnungskraft für ein Unternehmen der betreffenden Branche – ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache ist.

 

Normenkette

MarkenG § 15 Abs. 2; UWG §§ 1, 3

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 04.12.2002; Aktenzeichen 12 O 86/02)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 18.05.2006; Aktenzeichen I ZR 183/03)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels das Urteil der 12. Zivilkammer des LG Düsseldorf vom 4.12.2002 wie folgt abgeändert:

Den Beklagten wird es, über die bereits vom LG ausgesprochene Verurteilung hinaus, bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, im Internet Versicherungen, Dienstleistungen zur Vermittlung, Bewerbung oder Vergleich von Versicherungen unter dem Wort „Impuls” in Form des Domainnamens „impuls-private-krankenversicherung-im-vergleich.de” und in Form einer isolierten Überschrift, wie nachstehend wiedergegeben, anzubieten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz werden den Beklagten zu 3/5 und der Klägerin zu 2/5 auferlegt. Die Kosten zweit...

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