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OLG Düsseldorf Urteil vom 06.01.2005 - II-4 UF 156/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Behandlung eines an einen erbberechtigten Ehegatten rückübertragenen Grundstücks im Beitrittsgebiet im Zugewinnausgleich nach Ehescheidung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist einem erbberechtigten Ehegatten nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes ein Grundstück rückübertragen worden, das vor dem Tod des Erblassers entschädigungslos enteignet und in das Volkseigentum der früheren DDR überführt worden war, ist der Wert dieses Grundstücks im Zugewinnausgleich dem Anfangsvermögen des erbberechtigten Ehegatten zuzurechnen.

 

Normenkette

VermG § 1; BGB § 1374 Abs. 2

 

Verfahrensgang

AG Kempen (Urteil vom 28.05.2004)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 20.06.2007; Aktenzeichen XII ZR 32/05)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.5.2004 verkün-dete Urteil des AG - FamG - Kempen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nach-gelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage wegen eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich i.H.v. 224.604,07 EUR abgewiesen worden ist.

 

Gründe

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zugewinnausgleich in Anspruch. Die am 1.6.1984 geschlossene Ehe der Parteien ist auf den am 10.11.1993 zugestellten Scheidungsantrag durch rechtskräftiges Urteil vom 27.5.1994 geschieden worden. Die Klägerin hat keinen Zugewinn erzielt, während das Endvermögen des Beklagten zum Stichtag (10.11.1993) sein Anfangsvermögen übersteigt. Die Parteien streiten zweitinstanzlich nur noch darüber, ob sich das Anfangsvermögen des Beklagten nach § 1374 Abs. 2 BGB um den anteiligen Wert mehrerer in de...

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