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OLG Düsseldorf Beschluss vom 06.12.2000 - 3 Wx 400/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumsanlage

 

Leitsatz (redaktionell)

Der vermietende Wohnungseigentümer, der seinem Mieter eigenmächtig beeinträchtigende bauliche Veränderungen (hier: Einbau von Dachflächenfenstern) gestattet, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.

 

Normenkette

BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, § 22 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Beschluss vom 04.10.2000; Aktenzeichen 25 T 557/00)

AG Düsseldorf (Aktenzeichen 291 II 70/99 WEG)

 

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2. trägt die Gerichtskosten des dritten Rechtszuges und hat die den Beteiligten zu 1. in dieser Instanz notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die vom Amtsgericht angeordnete Erstattung der erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1. entfällt.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten sind Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 2. ist Sondereigentümerin einer Dachgeschosswohnung im 7. Obergeschoss des Gebäudes.

Im Grundbuch von Derendorf Blatt … ist die „V.-…gesellschaft mbH, Düsseldorf” als Eigentümerin eingetragen. Im Handelsregister wurde unter dem 16. Januar 1995 Herr Dr. … V. als Geschäftsführer eingetragen. Gemäß Eintragung im Handelsregister vom 2. Februar 1998 (HRB … Düsseldorf) hat diese Firma ihren Sitz nach Saarbrücken verlegt und firmiert unter HRB … Saarbrücken als „D. … GmbH”. Im Handelsregister in Saarbrücken wurde am 20. Januar 1998 Dr. … V. als Geschäftsführer eingetragen. Am 31. August 1998 erfolgte die Eintragung, dass Dr. … V. nicht mehr Geschäftsführer ist. Als neuer Geschäftsführer wurde … N. einget...

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  (1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der ...

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