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OLG Dresden Urteil vom 10.08.2004 - 20 UF 255/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Anfechtungsrecht bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater nach § 1592 Nr. 1 BGB

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Anfechtungsrecht nach § 1592 Nr. 1 BGB hinsichtlich einer bestehenden Vaterschaft besteht nicht, wenn zwischen dem Kind und seinem Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht und der Vater für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt.

 

Normenkette

BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 S. 1, § 1592 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, 6

 

Verfahrensgang

AG Hohenstein-Ernstthal (Urteil vom 10.04.2003; Aktenzeichen 1 F 0134/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 06.12.2006; Aktenzeichen XII ZR 164/04)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des AG - FamG - Hohenstein-Ernstthal vom 10.4.2003 (1 F 134/03) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird und die in Ziff. 3 enthaltene Vollstreckbarkeitserklärung entfällt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

4. Der Wert des Berufungsverfahrens beträgt 2.000 EUR.

 

Gründe

I. Mit seiner am 7.3.2003 zunächst nur gegen den Beklagten zu 1 erhobenen Klage ficht der Kläger die Vaterschaft des Beklagten zu 1 zu der am 3.1.2003 geborenen Beklagten zu 2 an. Der Beklagte zu 1 ist mit der Mutter der Beklagten zu 2 verheiratet. Diese hat innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit mit dem Kläger geschlechtlich verkehrt. Nachdem die Beziehung zwischen dem Kläger und der Mutter der Beklagten zu 2 noch vor der Geburt des Kindes endete, haben die Mutter der Beklagten zu 2 und der Beklagte zu 1 ihr eheliches Zusammenleben noch vor der Geburt wieder aufgenommen und seither fortgeführt.

Der Kläger hat behauptet, nicht der Beklagte, sondern er sei der leibliche Vater des Kindes. Er hat die Verfassungswi...

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  (1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:   1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,   2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der ...

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