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OLG Celle Urteil vom 26.04.2005 - 16 U 187/04

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Leitsatz (amtlich)

Ein zum Rücktritt berechtigender Aufklärungsmangel liegt auch vor, wenn der Käufer nicht über die Unüblichkeit des Mietpools und die damit verbundenen Nachteile aufgeklärt wird (ebenso OLG Karlsruhe v. 24.11.2004 - 15 U 4/01, ZIP 2005, 698, Hofmann, ZIP 2005, 688).

 

Normenkette

BGB § 433 a.F., § 675 a.F.

 

Verfahrensgang

LG Hannover (Urteil vom 02.08.2004; Aktenzeichen 20 O 309/03)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 2.8.2004 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des LG Hannover geändert und wie folgt gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen kostenneutrale Abgabe sämtlicher Erklärungen, die zur Übertragung des im Wohnungsgrundbuch des AG E. von E., Bl. 12310 verzeichneten eingetragenen Miteigentumsanteils erforderlich sind, bestehend aus 3370/100.000-stel Miteigentumsanteil nach WEG, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 21 bezeichneten Eigentumswohnung, gelegen in E., H. Straße ..., bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, Keller, die Kläger von den Verbindlichkeiten aus dem Vorausdarlehensvertrag Nr. 4914274/9 01 und 4914274/9 02 mit der deutschen Bausparkasse Badenia AG und der BfGBank AG vom 12.5.1995/17.5.1995, Darlehensvaluta 89.987,37 EUR, freizustellen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich in Annahmeverzug befindet.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche Schäden zu ersetzen, die im Zusammenhang mit dem Kauf und der Finanzierung der Eigentumswohnung stehen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Kläger Sicherheit i.H.v. 120 % des zu v...

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