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LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 19.04.2018 - L 6 KR 97/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Anspruch auf Krankengeld. Zustimmung der Krankenkasse für einen Aufenthalt im Ausland nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ermessensreduzierung auf Null

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das Ermessen der Krankenkasse zur Erteilung einer Zustimmung nach § 16 Abs 4 SGB V ist auf Null reduziert, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten und deren ärztliche Bescheinigung im fraglichen Zeitraum unzweifelhaft vorlagen (vgl LSG Essen vom 30.1.1996 - L 5 KR 102/95; LSG Berlin-Potsdam vom 22.3.2000 - L 9 KR 69/98).

2. Ob die Fahrt in den Urlaub und der Aufenthalt im Ausland eventuell für den Genesungsprozess schädlich ist, stellt für die Ermessensausübung keinen relevanten Gesichtspunkt dar (aA wohl: LSG Stuttgart vom 21.7.2015 - L 11 KR 1257/15 = juris RdNr 38).

3. Es kann daher offen bleiben, ob sich aus dem grundsätzlich vorrangigen Recht der Europäischen Union eine allgemeine Ausnahme von der Zustimmungsbedürftigkeit nach § 16 Abs 4 SGB V ergibt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.06.2019; Aktenzeichen B 3 KR 23/18 R)

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 15. März 2017 und der Bescheid der Beklagten vom 16. September 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Januar 2015 werden aufgehoben.

Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Widerspruchsverfahrens sowie des Gerichtsverfahrens für beide Rechtszüge zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über das Ruhen von Krankengeld während eines Auslandsaufenthaltes in Dänemark im Zeitraum vom 8. bis 12. September 2014.

Der Kläger ist 1986 geboren und war bei der Firma P. G. in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Am 30. Juli 2014 wurde sein Beschäftigungsverhältnis zum 8. August 2014 gekündigt. An 1. August 2014 wurden bei dem Kläger die Di...

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