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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.06.2009 - L 1 KR 165/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherungsträger. Übernahme von älteren DO-Angestellten der Krankenkassen in das Beamtenverhältnis. Teilübernahme der Versorgungslasten durch Krankenkasse

 

Leitsatz (amtlich)

Bei Übernahme von älteren DO-Angestellten der Krankenkassen durch die Rentenversicherungsträger in das Beamtenverhältnis ist die Krankenkasse zur Teilübernahme der Versorgungslasten nach § 28p Abs 11 S 2 SGB 4 in sinngemäßer Anwendung von § 107b Abs 2-5 Beamtenversorgungsgesetz verpflichtet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.04.2010; Aktenzeichen B 1 KR 27/09 R)

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts vom 7. September 2006 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 124.549, 39 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Beteiligung der Beklagten an der Versorgungslast für Herrn P H P im Folgenden P streitig.

Der 1939 geborene und 2001 verstorbene P war seit 1971 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als sog. Dienstordnungs(DO)-Angestellter beschäftigt und als Betriebsprüfer im Außendienst tätig. Mit dem Dritten SGB Änderungsgesetz (3. SGBÄndG) vom 30. Juni 1995 beschloss der Gesetzgeber, dass die Arbeitgeberprüfungen während des Zeitraums vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1998 von den Krankenkassen auf die Träger der Rentenversicherung übergehen sollten. § 15 d Sozialgesetzbuch, Viertes Buch (SGB IV) in der Fassung des 3. SGBÄndG regelte die Übernahme des im Betriebsprüfdienst der Krankenkassen beschäftigten Personals durch die Rentenversicherungsträger. Nachdem sich die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger darüber geeinigt hatten, dass der Personalwechsel im dreiseitigen E...

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