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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.12.2014 - L 3 U 3062/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Beitragshaftung des Hauptunternehmers im Baugewerbe gem § 150 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 7. Beitragsrückstände des Nachunternehmers. Haftungsbeschränkung gem § 28e Abs 3d S 1 SGB 4. Bagatellgrenze. maßgeblicher Gesamtwert. Vertragsinhalt zwischen Bauherrn und Hauptunternehmer

 

Orientierungssatz

Für die Bestimmung des Gesamtwertes der maßgeblichen Bauleistungen gem § 28e Abs 3d S 1 SGB 4 im Rahmen der Prüfung einer Begrenzung bzw eines Ausschlusses der Haftung des Hauptunternehmers hinsichtlich der Beitragsrückstände eines Nachunternehmers (§ 150 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 7 iVm § 28e Abs 3a S 1 SGB 4) kommt es nicht auf den Vertrag zwischen dem Hauptunternehmer und dem Nachunternehmer, sondern auf den Inhalt des Werk- oder Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer an.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.10.2017; Aktenzeichen B 2 U 1/15 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 23. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 808,14 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die beklagte Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu Recht die Klägerin, ein Bauunternehmen, für Beitragsrückstände eines von ihr beauftragten Subunternehmers in Anspruch nimmt.

Die Klägerin, die sich gegenüber der M. GmbH (Bauherr, nachfolgend B) verpflichtete, ab 25.10.2004 Rohbauarbeiten mit einer (voraussichtlichen) Gesamtvergütung in Höhe von 1.042.484,50 € netto zur Erstellung eines Ärztehauses in S. zu erbringen, beauftragte die S. - B. GbR (Subunternehmer, nachfolgend S) mit Arbeiten an der Bodenplatte. S war vom 09.02.2004 bis 31.12.2005 im Unternehmerverzeichnis der Beklagten ei...

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BSG B 2 U 1/15 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Gesetzliche Unfallversicherung. Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB 7. Nachunternehmerhaftung. Bauunternehmen. Überschreiten des Grenzwertes. Gesamtwert der Bauleistungen. Fremdvergabe an Nachunternehmen  Leitsatz ...

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