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LG Offenburg Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betrug. Pflichtverteidigergebühren und Auslagen. Teilnahme an Explorationsgespräch. Voraussetzungen der Schuldfähigkeit. Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus. Analoge Anwendung einer Gebührenvorschrift. Ausfüllungsbedürftige Regelungslücke. Kein allgemeines Analogieverbot. Sachgerechte Verteidigung. Möglichst frühzeitige Einbindung des Rechtsanwalts. Keine Tätigkeit des Rechtsanwalts ist unentgeltlich. Teilnahme an Explorationsgespräch derjenigen bei der Teilnahme an anderen in Nr. 4102 VV RVG ausdrücklich geregelten Terminen außerhalb der Hauptverhandlung vergleichbar. Lückenschließung im Wege der Rechtsanalogie

 

Leitsatz (redaktionell)

  • Einem gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger steht für die Teilnahme an einem Explorationsgespräch, bei dem die Schuldfähigkeit und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus seines Mandanten durch einen psychiatrischen Sachverständigen festgestellt werden sollte, eine Gebühr analog Nr. 4102 VV RVG zu.
  • Die analoge Anwendung einer Gebührenvorschrift setzt eine Lücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus. Zwar sieht Nr. 4102 Nr. 1 VV RVG keine Vergütung für die Teilnahme an einem Explorationsgespräch vor. Es handelt sich aber um eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke, da der Gesetzgeber die Teilnahme des Verteidigers an Explorationsterminen übersehen und deswegen nicht geregelt hat. Dem Anwalt sollte es auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens möglich werden, einem Strafverfahren durch entsprechendes Engagement zu einem zügigen Abschluss zu verhelfen.
 

Normenkette

VV RVG Nrn. 4102, 1; BRAGO § 2; StGB § 168b Abs. 1, § 63

 

Tenor

Der weitergehenden Erinnerung wird nicht abgeholfen.

 

Tatbestand

I.

Nach rechtskräftigem A...

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