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LAG Niedersachsen Urteil vom 02.12.2020 - 13 Sa 855/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags

Leitsatz (amtlich)

Innerbetriebliche Umkleide- und Wegezeiten gehören nicht zu der zu bezahlenden geleisteten Arbeit im Sinne des § 12.1.1 des Manteltarifvertrages zwischen der VW AG und der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (MTV VW) vom 18.12.2008.

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Bei nicht eindeutigem Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm ermittelt werden kann.

Normenkette

MTV VW § 12.1.1 Fassung: 2008-12-18; MTV VW § 28.2 Fassung: 2008-12-18; ArbZG § 2 Abs. 1 S. 1; BGB § 611a Abs. 1; MTV VW § 7.1.2.1. Abs. 4; MTV VW § 7.1.2.5.1

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Entscheidung vom 11.10.2019; Aktenzeichen 8 Ca 61/19)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.07.2021; Aktenzeichen 5 AZR 110/21)

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Hannover vom 11.10.2019 (8 Ca 61/19) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Vergütung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten.

Der Kläger ist Mitglied der Gewerkschaft IG-Metall. Er trat 1991 in die Dienste der Beklagten, die ihn zuletzt als Werkzeugmechaniker in deren P. in H-Stadt mit einem monatlichen Bruttogehalt von mindestens 4.224,00 € beschäftigte.

Im...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit  Leitsatz (redaktionell) Zeiten für das An- und Ablegen persönlicher Schutzausrüstung im Betrieb und damit verbundener ...

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