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LAG Niedersachsen Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern

Leitsatz (amtlich)

– Zur Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, wenn der Verleiher dem Entleiher Leiharbeitnehmer aus einem Pool nach seiner zeitlichen und personellen Disposition zur Verfügung stellt

  1. für eine feste Grundbesetzung
  2. für eine wöchentliche und/oder tägliche variable Zusatzbesetzung

in der Rotationsendverarbeitung einer Zeitungsdruckerei

– Zur Frage der Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei dem Austausch eigener Abrufkräfte durch Leiharbeitnehmer

– Zur Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung von Arbeitsplätzen vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern

Normenkette

BetrVG § 93; BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; BetrVG § 99 Abs. 3; BetrVG § 99 Abs. 5; AÜG § 14 Abs. 3

Verfahrensgang

ArbG Braunschweig (Beschluss vom 22.06.2006; Aktenzeichen 3 BV 34/05)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 23.01.2008; Aktenzeichen 1 ABR 74/06)

Tenor

Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.06.2005 – 3 BV 34/05 – abgeändert.

  1. Die vom Betriebsrat mit Hausmitteilung vom 4. März 2005 verweigerte Zustimmung zur Einstellung der Damen und Herren B., B1, B2, D., D1, D2, G., G1, G2, H., K., K1, K2, K3, L., M., Y., M., M1, N., N1, Z. P., P1, R., R1, A. S., M. S., S1, T., T1, B. W., W1, W2, W3

    sowie die vom Betriebsrat mit Hausmitteilung vom 15. März 2005 verweigerte Zustimmung zur beabsichtigten Einstellung der Damen und Herren A., B3, B4, B5, C., D3, D4, D5, D6, G3, H1, J., J1, J2, K4, L1, M2, M3, B. P., P2, R2, R3, S2, T2, V, H. W., W4, W5, X., X. Z. und Z1 wird ersetzt.

  2. Es wird festgestellt, dass die am 12. März 2005 vorgenommene vorläufige Einstellung der vorstehend un...

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