Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 24.07.1998 - 11 Sa 1374/97

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Altersversorgung. Betriebsrente. Insolvenzsicherung. Pensionssicherungsverein. Zeitwertfaktor. Verbesserung. Vordienstzeiten. Nachdienstzeiten. feste Altersgrenze

 

Leitsatz (amtlich)

1. Verzichtet der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sein Recht zur zeitanteiligen Kürzung der betrieblichen Altersrente wegen nicht voll erbrachter Betriebstreue gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, liegt hierin eine Verbesserung der Versorgungszusage, die grundsätzlich nicht zu Lasten des PSV wirkt.

2. Im Ergebnis können die Arbeitsvertragsparteien diese Wirkung jedoch dadurch herbeiführen, daß sie vereinbaren, „Nachdienstzeiten” als Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu werten. Die Wirkung einer solchen Vereinbarung auch gegenüber dem PSV setzt jedoch besondere Umstände voraus. Zu ihnen gehört, daß das vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers auf Drängen des Arbeitgebers erfolgt und die Verbesserung der Zusage seine Bereitschaft zum Ausscheiden fördern soll. Davon kann keine Rede sein, wenn der Arbeitnehmer eine Eigenkündigung ausgesprochen hat und die verbessernde Zusage erst einige Zeit später erfolgt.

3. Ob die Wirkung i.S.v. Ziff. 1 (Verzicht auf ratierliche Kürzung trotz vorzeitigen Ausscheidens auch zu Lasten des PSV) auch dadurch erreicht werden kann, daß die Arbeitsvertragsparteien im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die „feste Altersgrenze” der Versorgungszusage vorverlegen, bleibt unentschieden.

4. Für die „feste Altersgrenze” scheint charakteristisch zu sein, daß sie unmittelbar einen Betriebsrentenanspruch ohne weitere Bedingungen und ohne Rücksicht auf die sozialversicherungsrechtliche Lage auslöst, während eine Betriebsrente, die an den Bezug einer vorgezogenen Altersr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Betriebsrentengesetz / § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft
Betriebsrentengesetz / § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft

  (1) 1Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe des ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren