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LAG Köln Urteil vom 06.01.2012 - 4 Sa 776/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Klage auf Abschluss eines Tarifvertrages

 

Leitsatz (amtlich)

§ 19 TVK (Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern) ist nicht bestimmt genug, um daraus auf Abschluss eines Tarifvertrages mit konkretem Inhalt zu klagen.

 

Normenkette

TVK § 19; GG Art. 9 Abs. 3

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 22.05.2011; Aktenzeichen 5 Ca 7569/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.09.2013; Aktenzeichen 4 AZR 173/12)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.05.2011 – 5 Ca 7569/10 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, ein Angebot der Klägerin auf Abschluss eines konkret ausformulierten Tarifvertrages anzunehmen, hilfsweise darum, ob sie verpflichtet ist, ein Angebot mit einem nach dem Hilfsantrag der Klägerin definierten Inhalt abzugeben, wobei die Klägerin dieses Letzte wiederum mit einem Leistungsantrag und hilfsweise mit einem Feststellungsantrag begehrt. Der begehrte Vergütungstarifvertrag soll eine Vergütungsanpassung an die Gehaltsentwicklung des öffentlichen Dienstes (Kommunen und Länder) ab dem Jahre 2010 vorsehen.

Die Klägerin ist eine Gewerkschaft der professionellen Orchestermusiker und Orchestermusikerinnen sowie der Mitglieder der Rundfunkchöre in Deutschland. Als Tarifvertragspartei verhandelt sie Arbeits- und Vergütungsbedingungen mit dem Beklagten, unter anderem auch für die Kulturorchester, die sich in kommunaler Trägerschaft oder in Landesträgerschaft befinden.

Der Beklagte ist der Berufsverband deutscher Theater und Orchester. Er ist ebenso wie die Klägerin in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert.

Die Parteien sind Vertragspartner des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern ...

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