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LAG Hamm Urteil vom 27.07.2005 - 6 Sa 16/05

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Die Revision wird zugelassen

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Freistellungsanspruch. ergänzende Vertragsauslegung. betriebliche Übung. Energielieferung

 

Leitsatz (amtlich)

Der durch eine betriebliche Übung begründete Anspruch auf Leistung verbilligter Energie von Arbeitnehmern und Ruheständlern kann sich in einen Anspruch auf Freistellung von Kosten der Energielieferung wandeln, wenn die Arbeitgeberin keine Endkunden mehr beliefert, jedoch noch mittelbar an der Energieversorgung beteiligt ist.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Verfahrensgang

ArbG Gelsenkirchen (Urteil vom 06.10.2004; Aktenzeichen 2 Ca 3120/03)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.02.2008; Aktenzeichen 3 AZR 61/06)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.10.2004 – 2 Ca 3120/03 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Freistellung von Energiekosten während des Ruhestands eines Arbeitnehmers.

Der am 13.01.14xx geborene, verheiratete Kläger wurde 1963 von dem Eigenbetrieb Stadtwerke der Stadt G1xxxxxxxxxxx eingestellt. Durch Umwandlungsbeschluss vom 05.06.1978 wurde der Eigenbetrieb nach § 58 UmwG umgewandelt in die Beklagte, die zunächst firmiete als Fa. S3xxxxxxxx G1xxxxxxxxxxx GmbH und seit Anfang 1999 wie im Passivrubrum angeführt. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten endete aufgrund des Auflösungsvertrags vom 31.01.1996 (Abl. Bl. 29 d.A.) am 31.08.1998. Seit Vollendung des 60. Lebensjahres im Jahre 2000 bezieht der Kläger die gesetzliche Altersrente.

Anfang 1999 wurde die Firma E3xxxxx-L3xxx E1xxxxx GmbH (im Folgenden: Fa. E4x) in das Handelsregister eingetragen. Die Fa. R3x AG übertrug die ihrem Teilbetrieb „R8xxx-xxxxxxxxx E3xxxxx-L3xxx” zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Rechtsstellungen in den Städten G1xxxxxx...

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