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LAG Hamm Urteil vom 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts. Sittenwidrigkeit der Vergütung. Beschäftigung eines Rechtsanwalts zu angemessenen Arbeitsbedingungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Unangemessen ist die Vergütung eines Rechtsanwalts, bei der Leistung und Gegenleistung in einem so auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, dass objektiv ein Verstoß gegen die guten Sitten begründet ist.

 

Normenkette

BGB §§ 134, 138; BORA § 26

 

Verfahrensgang

ArbG Hamm (Entscheidung vom 22.06.2011; Aktenzeichen 2 Ca 2007/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.12.2014; Aktenzeichen 5 AZR 663/13)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 22.06.2011 - 2 Ca 2007/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers aus beendetem Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 20.04.2009 bis zum 14.09.2010.

Der am 23.10.1973 geborene Kläger war vom 20.04.2009 bis zum 14.09.2010 bei der beklagten Anwaltssozietät als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 17.04.2009.

Die Beklagte zu 1) ist eine in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebene Anwaltssozietät, die sich in Liquidation befindet. Bei den Beklagten zu 2) bis 7) handelt es sich um ihre ursprünglichen Gesellschafter und Rechtsanwälte. Mit dem Beklagten zu 3) schloss die Beklagte zu 1) am 25.02.2010 eine Ausscheidensvereinbarung mit Wirkung zum 30.06.2010 (Bl. 547/548 d.A.). Der ursprüngliche Beklagte zu 4) ist am 15.08.2012 verstorben. Sein Erbe oder seine Erben sind bislang nicht bekannt. Die Beklagte zu 1) betrieb mit den Anwälten zu 2), 4) und 5) sowie dem verstorbenen ursprünglichen Beklagten zu 4) ein Büro in H1, mit den bekl...

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