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LAG Hamm Beschluss vom 17.09.2012 - 10 Ta 259/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenstandswert. Widerantrag. Gegenstandswertfestsetzung im Zustimmungsersetzungsverfahren. Gesonderte Bewertung eines Widerantrags

Leitsatz (redaktionell)

1. Streitigkeiten der Betriebspartner über Versetzungen gegenstandswertmäßig sind wie Änderungsschutzklagen zu bewerten und regelmäßig mit zwei Monatsverdiensten des betroffenen Arbeitnehmers in Ansatz zu bringen.

2. Zu dem sich ergebenden Wert sind weitere 50 % dieses Betrages für den auf § 100 BetrVG gestützten Feststellungsantrag in Ansatz zu bringen, weil dieses Begehren die vorläufige Durchführung der personellen Maßnahme legitimiert und damit gesondert zu bewerten ist.

3. Der Antrag des Betriebsrats, die (vorläufige) personelle Maßnahme gemäß § 101 BetrVG aufzuheben, stellt eine eigene, nicht vermögensrechtliche Streitigkeit dar, die gesondert mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten ist.

Normenkette

BetrVG § 100

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 30.04.2012; Aktenzeichen 1 BV 81/11)

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.04.2012 - 1 BV 81/11 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.

Gründe

I.

Im Ausgangsverfahren hat die Arbeitgeberin die Feststellung begehrt, dass die Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung des Mitarbeiters Z1 vom Arbeitsplatz Betreuung der Ofenanlage und Instandhaltung / Elektrowerkstatt auf den Arbeitsplatz Betreuung der Ofenanlage und Messmittelverwaltung KST 1205 ab dem 11.11.2011 als erteilt gilt. Hilfsweise hat sie beantragt, die Zustimmung des Betriebsrates zu ersetzen. Des Weiteren hat sie beantragt, die Dringlichkeit der vorläufigen Durch...

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  (1) 1Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. 2Der ...

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