Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V
Leitsatz (amtlich)
Die ersatzlose Ablösung des § 40 BAT durch den TV-V verstößt jedenfalls dann gegen den Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn es dem bisher beihilfeberechtigten Angestellten aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nur zu einem Bruchteil die Beiträge für die nunmehr erforderliche private Vollversicherung abdeckt.
Normenkette
TVG § 1; SGB V §§ 9, 257; BAT §§ 1a, 40; TV-V §§ 21-22; BVO Ang NRW § 1
Verfahrensgang
ArbG Oberhausen (Urteil vom 26.07.2002; Aktenzeichen 2 Ca 1223/02) |
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 26.07.2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger über den 01.04.2002 hinaus für die Dauer des Arbeitsverhältnisses Beihilfeleistungen nach dem Beihilferecht für Angestellte im Land Nordrhein-Westfalen zu gewähren.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte nach der Ablösung des BAT durch den TV-V verpflichtet bleibt, dem Kläger Beihilfeleistungen nach der BVO Ang NW zu gewähren.
Der Kläger ist seit dem 01.09.1983 bei der Beklagten, einem in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betriebenen kommunalen Versorgungsunternehmen, angestellt. Nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 01.09.1983 finden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der jeweils geltenden Fassung oder die an seine Stelle tretenden Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Nach § 7 gelten für die Beitragsleistungen zu Sozialversicherung di...