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LAG Brandenburg Urteil vom 01.04.1998 - 6 Sa 636/97

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Verfahrensgang

ArbG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 10.07.1997; Aktenzeichen 8 Ca 1007/97)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.04.2000; Aktenzeichen 5 AZR 704/98)

 

Tenor

  • Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 10.07.1997 – 8 Ca 1007/97 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • Die Revision wird zugelassen.
 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Vergütung von Überstunden und um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Beklagte ist ein Unternehmen des Einzelhandels. Die am 16.11.1972 geborene Klägerin ist seit dem 27.9.1993 in der Filiale der Beklagten zu Frankfurt (Oder) als Verkäuferin beschäftigt. Dort waren regelmäßig zwei Arbeitnehmer tätig. Der von den Parteien am 17.9.1993 vereinbarte Arbeitsvertrag beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:

“…

§ 1…

Die Arbeitnehmerin wird mit Wirkung vom 27.09.1993 als Verkäuferin (Teilzeit 130h) angestellt.

…

§ 4 Arbeitszeit/Mehrarbeit

…

Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, Mehrarbeit … im zulässigen Rahmen zu leisten. Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit bestehen nur, wenn die Mehrarbeit von der Geschäftsleitung angeordnet oder nachträglich genehmigt worden ist.

Über Beginn und Ende der Mehrarbeit hat die Arbeitnehmerin Aufzeichnungen zu machen und diese spätestens am Tage nach der Leistung der Mehrarbeit vom Arbeitgeber oder von dessen Beauftragten gegenzeichnen zu lassen.

…

§ 17 Tarifbindung, Betriebsordnung und Ausschlußfristen

  • Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, finden die Tarifverträge für den bayerischen Einzelhandel in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Betriebsordnung Anwendung. …
  • Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist durch die tarifvertraglich festgelegten Ausschlußfristen begrenzt.
  • …

”

Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelha...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher Vereinbarung  Leitsatz (amtlich) Durch die einzelvertragliche Vereinbarung eines - spezielleren - Tarifvertrags (hier: Manteltarifvertrag für die ...

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