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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 19.05.2022 - 14 Sa 1396/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ort der Arbeitsleistung bei Flugpersonal. Arbeitsvertrag mit Rückzahlungsklausel für Schulungskosten als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen mit nur einmaliger Anwendung. Unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners. Unangemessen lange Bindungsdauer an eine Rückzahlungsklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Hinsichtlich des Ortes, an dem Flugpersonal gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, ist von einer indiziengestützten Methode auszugehen, mit der in Zweifelsfällen der Ort, von dem aus der Arbeitnehmer den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt, zu bestimmen ist. Dabei ist insbesondere zu ermitteln, in welchem Mitgliedsstaat der Ort liegt, von dem aus der Arbeitnehmer seine Verkehrsdienste erbringt, an den er danach zurückkehrt, an dem er Anweisung dazu erhält und seine Arbeit organisiert und an dem sich die Arbeitsmittel befinden. Außerdem ist der Ort zu berücksichtigen, an dem die Flugzeuge stationiert sind, in denen die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird.

2. Nach § 305 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt. Dies gilt auch für Rückzahlungsklauseln für Schulungskosten im Arbeitsvertrag.

3. Nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB unterliegen Verbraucherverträge auch dann der AGB-Kontrolle, wenn sie nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.

4. Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen d...

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  (1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. 2Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen ...

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