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KG Berlin Beschluss vom 08.10.2020 - 27 U 131/19

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Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 07.08.2019; Aktenzeichen 2 O 333/18)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 05.10.2021; Aktenzeichen VIII ZB 83/20)

 

Tenor

1. Der Wert der Beschwer wird auf bis zu 500 EUR festgesetzt.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. August 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 2 O 333/18 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

3. Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

I. Dem Berufungsverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, nimmt die Beklagte auf Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung für das Jahr (= Abrechnungsperiode) 2015 in Anspruch, weil sie der Ansicht ist, die von der Beklagten unter dem 17. Juni 2016 erteilte Abrechnung entspreche nicht den Vorgaben des Wärmelieferungsvertrages vom 10. Juli 1984, den die Klägerin mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten abgeschlossen hatte.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und die Beklagte zur Erteilung einer neuen Abrechnung verurteilt. Zur Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die die erteilte Abrechnung für zutreffend und den vertraglichen Vorgaben genügend erachtet.

Die Klägerin hat gegen das ihren Prozessbevollmächtigten am 13. August 2019 zugestellte Urteil des Landgerichts Berlin fristgerecht mit am 11. September 2019 beim Kammergericht eingegangenem Schriftsatz Berufung eingelegt. ...

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  Leitsatz (amtlich) Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.6.2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rz. 6 f.).  Normenkette GG Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; ZPO ...

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