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Hessisches LAG Urteil vom 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sonderzahlung. betriebliche Übung. Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsklausel. „blue-pencil-test”

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen „freiwillig und jederzeit widerruflich” sind, hindert nicht das Entstehen eines Anspruchs aus betrieblicher Übung, weil sie in sich widersprüchlich ist (im Anschluss an LArbG Köln Urteil vom 02.11.2007 – 11 Sa 550/07, LArbG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 – 6 Sa 1106/05 und LArbG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2005 – 9 Sa 141/05).

2. Zu den Grenzen der Anwendbarkeit des „blue-pencil-tests”.

Normenkette

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 306 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG Hanau (Urteil vom 30.09.2009; Aktenzeichen 3 Ca 17/09)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.09.2011; Aktenzeichen 10 AZR 526/10)

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Hanau vom 30. September 2009 – 3 Ca 17/09 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts für das Jahr 2008.

Der Kläger ist seit dem 04. September 1981 als Sozialpädagoge bei dem beklagten Verein beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt ein schriftlicher Vertrag vom 01. August 1982 zu Grunde, in dessen § 4 die Parteien vereinbarten:

„Der Arbeitnehmer erhält eine Bruttovergütung in Höhe von DM 3.400,-, zahlbar spätestens am Ende eines jeden Monats. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer anzugebendes Konto.

Mit der vereinbarten Vergütung sind etwa anfallende Überstunden pauschal abgegolten.

Sonstige, in diesem Vertrag nicht vereinbarte Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind freiwillig und jederzeit widerruflich. Auch ...

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