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EuGH Urteil vom 18.07.2007 - C-325/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Assoziierung EWG-Türkei. Art. 59 des Zusatzprotokolls. Art. 6, 7 und 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats. Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich. Daraus abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Türkischer Staatsangehöriger, der älter als 21 Jahre alt ist und von seinen Eltern keinen Unterhalt mehr erhält. Strafrechtliche Verurteilungen. Voraussetzungen für den Verlust erworbener Rechte. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz, dass der Republik Türkei keine günstigere Behandlung gewährt werden darf als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten untereinander einräumen

 

Beteiligte

Derin

Ismail Derin

Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Tenor

Ein türkischer Staatsangehöriger, der als Kind im Wege der Familienzusammenführung in einen Mitgliedstaat einreisen durfte und das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, der von dem durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrat erlassen wurde, erworben hat, verliert das von diesem Recht auf freien Zugang abgeleitete Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fallgruppen, nämlich

  • in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 dieses Beschlusses oder
  • bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe,

und zwar auch dann, wenn er älter als 21 Jahre ist, von seinen Eltern keinen Unterhalt mehr erhält, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein selbständiges Leben führt, und dem Arbeitsmarkt mehrere Jahre lang wegen der Verbüßung einer gegen ihn verhängten und...

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