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EuGH Urteil vom 15.12.2005 - C-63/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertragung eines Grundstücks durch zwei Rechtsgeschäfte als Lieferung, Vorsteuerberichtigung

 

Leitsatz (amtlich)

Artikel 20 Absatz 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 ist dahin auszulegen, dass dann, wenn ein Investitionsgut gegen Zahlung einer hohen Abstandszahlung für 999 Jahre an eine Person vermietet wird und das Resteigentumsrecht an diesem Gegenstand drei Tage später zu einem weitaus geringeren Preis an eine andere Person veräußert wird und wenn diese beiden Umsätze

‐ unlöslich miteinander verbunden sind und

‐ aus einem ersten, steuerfreien, und einem zweiten, besteuerten, Umsatz bestehen

‐ und wenn diese Umsätze aufgrund der Übertragung der Befugnis, über dieses Investitionsgut wie ein Eigentümer zu verfügen, Lieferungen im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 dieser Richtlinie darstellen,

der fragliche Gegenstand bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so behandelt wird, als ob er für gewerbliche Tätigkeiten verwendet worden ist, die je nach dem Anteil der jeweiligen Werte der beiden Umsätze teilweise besteuert und teilweise von der Steuer befreit sind.

 

Normenkette

EWGRL 388/77 Art. 20 Abs. 3

 

Beteiligte

Centralan Property

Centralan Property Ltd

Commissioners of Customs & Excise

 

Verfahrensgang

High Court of Justice London (Entscheidung vom 21.02.2003)

 

Tatbestand

„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie ‐ Artikel 20 Absatz 3 ‐ Investitionsgüter ‐ Vorsteuerabzug ‐ Berichtigung des Vorsteuerabzugs ‐ Immobilien ‐ Übertragung durch zwei zusammenhängende Geschäfte, von denen das eine steuerfrei u...

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