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EuGH Urteil vom 07.06.2012 - C-27/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorabentscheidungsersuchen. Im nationalen Recht fehlende Anerkennung des Anspruchs auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Festsetzung einer Geldbuße für bestimmte Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften und den Abzug von Führerscheinpunkten. Rein interner Sachverhalt. Unzulässigkeit des Antrags

 

Beteiligte

Vinkov

Anton Vinkov

Nachalnik Administrativno-nakazatelna deynost

 

Tenor

Das vom Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien) mit Entscheidung vom 27. Dezember 2010 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen (Rechtssache C-27/11) ist unzulässig.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien) mit Entscheidung vom 27. Dezember 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 17. Januar 2011, in dem Verfahren

Anton Vinkov

gegen

Nachalnik Administrativno-nakazatelna deynost

erlässt

DER GERICHTSHOF (Achte Kammer)

unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin A. Prechal, der Richterin C. Toader (Berichterstatterin) und des Richters E. Jarašiūnas,

Generalanwältin: J. Kokott,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • der niederländischen Regierung, vertreten durch C. Wissels und B. Koopman als Bevollmächtigte,
  • der Europäischen Kommission, vertreten durch R. Troosters und V. Savov als Bevollmächtigte,

aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Art. 2 des am 22. November 1984 in Straßburg unterzeichneten Protokolls Nr. 7 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: Pr...

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