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EuGH Beschluss vom 26.03.2010 - C-91/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Marken. Internet. Werbung anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising’). Erscheinen einer Anzeige eines Mitbewerbers des Inhabers einer Marke bei Eingabe eines mit dieser Marke identischen Schlüsselworts

 

Normenkette

EuGH-VerfO Art. 104; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1

 

Beteiligte

Eis.de

Eis.de GmbH

BBY Vertriebsgesellschaft mbH

 

Tenor

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 22. Januar 2009, beim Gerichtshof eingegangen am 6. März 2009, in dem Verfahren

Eis.de GmbH

gegen

BBY Vertriebsgesellschaft mbH

erlässt

DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten E. Levits sowie der Richter A. Borg Barthet und M. Ilešič (Berichterstatter),

Generalanwalt: N. Jääskinen,

Kanzler: R. Grass,

gemäß Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung, wonach der Gerichtshof durch mit Gründen versehenen Beschluss entscheiden kann,

nach Anhörung des Gene...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Marken. Internet. Suchmaschine. Werbung anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising’). Anhand von Schlüsselwörtern, die Marken entsprechen, erfolgende Anzeige von Links zu Internetseiten von Mitbewerbern der ...

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