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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 20.09.2005 - 9 UF 141/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertung betrieblicher Anwartschaften bei der Philip Morris GmbH im Versorgungsausgleich

 

Leitsatz (amtlich)

Betriebliche Anwartschaften der Philip Morris GmbH sind im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium volldynamisch.

 

Normenkette

VAHRG § 3b Abs. 1 Nrn. 1-2; BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4

 

Verfahrensgang

AG Oranienburg (Urteil vom 12.04.2005; Aktenzeichen 33 F 185/04)

 

Tenor

Die zum Versorgungsausgleich in Ziff. II. des Tenors des angefochtenen Urteils getroffene Regelung wird aufgehoben.

Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das AG Oranienburg zurückverwiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 2.000 EUR.

 

Gründe

Die gem. § 621e ZPO zulässige befristete Beschwerde hat in der Sache insoweit Erfolg, als sie zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das AG führt. Das Verfahren zum Versorgungsausgleich leidet an einem schweren Verfahrensmangel, da das AG den Grundsatz der Amtsermittlung in nicht hinreichender Weise beachtet hat.

1. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich ist im Scheidungsfall von Amts wegen zu betreiben; es bedarf für die Durchführung des Versorgungsausgleiches insb. keines Antrages der Eheleute oder eines sonstigen Beteiligten, § 623 Abs. 1 S. 3 ZPO. Da sich das Verfahren über den Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des FGG bestimmt (§ 621 Abs. 1 Ziff. 6, § 621a Abs. 1 ZPO), gilt für die Ermittlungen von Amts wegen § 12 FGG. Hiernach hat das Gericht die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen.

Die Ermittlungspflichten aus § 12 FGG betreffen sämtliche Umstände, die die Höhe und die Art und Weise ...

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  (1) Verbleibt auch nach Anwendung des § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 1 Abs. 2 und 3 noch ein unverfallbares, dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht, kann das Familiengericht   1. ein anderes vor ...

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