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Bayerisches LSG Urteil vom 24.10.2012 - L 16 AS 167/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Minderung von Arbeitslosengeld II. Wiederholte Meldeversäumnisse. Überlappende Sanktionszeiträume. Erwerbsfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit. Beweislast. Rechtsfolgenbelehrung

 

Orientierungssatz

Parallelentscheidung zu dem Urteil des LSG München vom 24.10.2012 - L 16 AS 389/12, das vollständig dokumentiert ist.

 

Normenkette

SGB II §§ 32, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, §§ 8, 40, 59; SGB III § 309; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.04.2015; Aktenzeichen B 14 AS 19/14 R)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten werden unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 13.02.2012 die Klagen der Klägerin zu 2) gegen die Bescheide vom 29.11.2011, 09.12.2011 und 15.12.2011 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 02.01.2012 und 10.01.2012 abgewiesen.

2. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

3. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über mehrere Absenkungen des Arbeitslosengelds II der Klägerin zu 2) aufgrund von Meldeversäumnissen.

Die 1981 geborene Klägerin zu 2) steht mit ihrem 1983 geborenen Ehemann, dem Kläger zu 1), seit 2009 im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Die Klägerin zu 2) gab in den Anträgen jeweils an, voll erwerbsgemindert zu sein.

Der Beklagte bewilligte der Klägerin zu 2) mit Bescheid vom 11.02.2009 zunächst Leistungen als nicht erwerbsfähiger Angehöriger (Sozialgeld), wies aber mit Schreiben vom 20.03.2009 darauf hin, dass die Frage der Erwerbsfähigkeit noch abzuklären sei. Hierfür seien zunächst ein Gesundheitsfragebogen und eine Schweigepflichtentbindung vorzulegen.

Die Kläger übersandten daraufhin einen Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales vom 17.07.2009, mit dem abgelehnt wird, einen Grad...

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